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Betreuung

  • Mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung: Das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht
    Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Ein wichtiger Meilenstein für unsere Arbeit. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Alle Informationen gibt es beim in der Broschüre des Bundesamts der Justiz.
    Alternativ: in leichter Sprache  
     
  • Eine umfangreiche Übersicht über betreuungsrelevante Texte und Formulare erhalten Sie auf der Seite vom Niedersächsischen Landesjustizportal

     

Patientenverfügung

  • Hinweise vom Bundesministerium der Justiz:
    Unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand können Sie plötzlich in eine Lage geraten, in der Sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie für diesen Fall im Voraus fest, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen.
    Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie sich in der Broschüre Patientenverfügung informieren.
    Die Broschüre Patientenverfügung des BMJ steht bereits in ihrer derzeitigen Fassung im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des BGH.
    Hier finden Sie einen Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH.

 

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

  • Hinweise vom Bundesministerium der Justiz:
    Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind erwachsene Menschen betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.
    Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre "Betreuungsrecht" zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars "Vorsorgevollmacht" die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
    Wichtig: Sie sollten die Seiten des Formulars zur Vorsorgevollmacht unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer), wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden.

    Formular: Vorsorgevollmacht  
    (PDF, 108KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 15. Januar 2023)

    Formular: Betreuungsverfügung 
    (PDF, 68KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 01. September 2019)

    Formular P: Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht 
    (PDF, 366KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 28. März 2023)

    Formular PZ: Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter zu einer bestehenden Vorsorgevollmacht
    (PDF, 219KB, Datei ist nicht barrierefrei, 01. März 2020)

    Formular: Konto-, Depot- und Schrankvollmacht
    (PDF, 563KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, 19. Oktober 2017)

 

 

 

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